Damit alles in die
richtigen Hände
gelangt

Jeder Mensch hat Besitztümer, die er nach seinem Tod den Angehörigen hinterlässt. Viele vertrauen darauf, dass diese ganz selbstverständlich unter den Erben aufgeteilt werden. Aber dabei wird schnell übersehen, dass es dennoch zu Unstimmigkeiten und sogar Streit unter den Erben kommen kann. Es lohnt sich also, festzuhalten, wie das Erbe verteilt werden soll, selbst wenn es sich nur um vermeintlich kleine Andenken von lediglich emotionalem Wert handelt.

Nach dem Gesetz haben zunächst die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, wird das Verfassen eines Testaments sinnvoll. Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten und der Rechtssicherheit im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

 

Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich empfehlen wir in allen Fragen rund um das Erbrecht zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Digitaler Nachlass

Neben diesen Besitztümern sind auch die immateriellen Nachlässe wichtig. Viele Dienste wie Online-Banking, E-Mail-Konten oder soziale Netzwerke erfordern ein persönliches, meist passwortgeschütztes Profil. Wer sichergehen will, dass der eigene Datenbestand nicht in die falschen Hände gelangt, wenn er sich im Krankheitsfall oder durch Tod nicht mehr darum kümmern kann, sollte dafür zu Lebzeiten schon Vorkehrungen treffen.

Um diese wichtigen Informationen vor einem unberechtigten Zugriff zu schützen, sollten sie sicher, also beispielsweise auf einem Passwort geschützten USB-Stick, aufbewahrt werden. Hierfür kommen die Notarinnen und Notare in Betracht, die in einer sog. „digitalen Vorsorgevollmacht” angewiesen werden können, das Masterpasswort nur unter bestimmten Voraussetzungen an bestimmte Personen herauszugeben.